Sexuelle Nötigung: Schwangerschaft verhindern
Eine sexuelle Nötigung hat für das Opfer immer verheerende Konsequenzen. Eine ungewollte Schwangerschaft kann eine dieser Folgen sein.
Der Schutz von Betroffenen ist eine notwendige und verpflichtende Aufgabe vonseiten des Staates. Dazu gehört die Beratung, medizinische Versorgung und Bereitstellung von Informationen über mögliche sexuell übertragbare Krankheiten oder ungewünschte Schwangerschaften.
Sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalt umfasst jegliches sexuelles Handeln oder darauf ausgerichtetes Verhalten, das an einer Person ohne ihr Einverständnis vorgenommen wird. In der Mehrheit der Fälle sind Frauen die Opfer und die Tat wird von einem Mann begangen.
Diese Form der Gewalt hinterlässt bei den Betroffenen langfristig tiefe Spuren. Es folgen körperliche, psychische und soziale Traumata, wodurch zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um das Erlebte zu verarbeiten.
Zu der sexuellen Gewalt zählen drei grundlegende Formen, auf die nachfolgend eingegangen wird.
Sexuelle Nötigung
Sexuelle Nötigung meint jede Art körperlicher Nötigung, bei der sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers durchgeführt werden. Dabei wird die sexuelle Freiheit dieser Person verletzt, indem der Aggressor Gewalt gegen sie einsetzt.
Eine Vergewaltigung ist die schwerwiegendste Form sexueller Nötigung. Es werden das männliche Glied oder andere Gegenstände oral, anal oder vaginal eingeführt und der Geschlechtsakt erzwungen.
Sexueller Missbrauch
Auch beim sexuellen Missbrauch wird die selbstbestimmte Freiheit des Opfers angegriffen, aber hierbei wird weder Gewalt noch Einschüchterung angewendet. Betrug und Zwang sind Mittel, durch die die betroffene Person missbraucht wird.
Dies trifft zum Beispiel zu, wenn das Opfer aufgrund von Bewusstseinseinschränkungen (durch Drogen, Bewusstlosigkeit usw.), geistiger Behinderung oder Minderjährigkeit kein Einverständnis geben kann.
Sexuelle Belästigung
Bei dieser Form der sexuellen Gewalt wird Macht oder Überlegenheit ausgenutzt, um das Gegenüber einzuschränken und zu bedrohen. Der Aggressor fordert von diesem sexuelle Gefälligkeiten.
Dazu zählt auch Cyber-Mobbing, bei dem das Opfer manipuliert und bedroht wird, um dieses Ziel zu erreichen.
Sexuelle Nötigung: notwendige ärztliche Versorgung
Nach einer sexuellen Nötigung ist es besonders wichtig, sofort ärztliche Versorgung zu suchen. Dadurch lassen sich so schnell wie möglich körperliche und psychologische Symptome der betroffenen Person behandeln.
Die jeweiligen medizinischen Untersuchungen dienen dazu, den emotionalen und allgemeinen physischen Zustand des Opfers auszuwerten. Dazu zählt ebenfalls die gynäkologische Untersuchung.
Auch ergänzende toxikologische Tests und solche zum Nachweis von sexuell übertragbaren Krankheiten sowie möglichen Schwangerschaften kommen zum Einsatz.
Eine frühzeitige Erkennung potenzieller STD und unerwünschter Schwangerschaften helfen dabei, diese rechtzeitig vorzubeugen, wenn es noch möglich ist.
STD-Prophylaxe
Hierbei handelt es sich um präventive Maßnahmen möglicher sexuell übertragbarer Krankheiten. Es können bestimmte Medikamente verabreicht werden, um Krankheiten wie Tripper, Syphilis oder Chlamydien zu behandeln.
Die Prophylaxe kann auch die Ansteckung mit dem HIV-Virus oder Hepatitis B nachweisen. Im Falle des Hepatitis B wird außerdem eine Impfung gegen den Virus verabreicht, falls diese nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgte.
Wissenswert: Hepatitis: Symptome und Maßnahmen
Sexuelle Nötigung: eine Schwangerschaft verhindern
Falls der sexuelle Übergriff in den letzten 72 Stunden stattgefunden hat, erhält das Opfer die Pille danach. Wird diese im genannten Zeitraum eingenommen, kann in überwiegender Mehrheit eine Schwangerschaft verhindert werden.
Wenn jedoch 72 Stunden und bis zu fünf Tage vergangen sind, ist die Pille danach nicht mehr effektiv. In diesen Fällen kann eine Intrauterinspirale als Notfallverhütung eingesetzt werden.
Nach 15 Tagen ist ein Schwangerschaftstest zu wiederholen. Lässt sich die Schwangerschaft aber nicht verhindern, kann die betroffene Frau einen Abbruch bis zur 14. Schwangerschaftswoche laut dem Gesetz zur Entkriminalisierung der Abtreibung beantragen.
Schlussendlich sollten Opfer einer sexuellen Nötigung eine Gesundheitsüberwachung durchführen, um ihre psychische Gesundheit bewerten zu lassen.
Dadurch können posttraumatischer Stress oder andere Störungen behandelt sowie psychologische Unterstützung angeboten werden, um das Erlebte zu verarbeiten.
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