Hausmeister schaltet Kühlschrank ab und ruiniert 20 Jahre Forschung
In einem Laber im Rensselaer Polytechnic Institute in New York schaltete ein Hausmeister wegen des nervigen Alarms einen Kühlschrank ab. Er glaubte, damit den Lärm des defekten Geräts abstellen zu können. In diesem Kühlschrank wurden jedoch wichtige Zellkulturen und Proben bei minus 80 Grad Celsius aufbewahrt. Somit zerstörte der Hausmeister unbeabsichtigt Proben aus einer 20-jährigen Untersuchung im Wert von mehr als einer Million Dollar.
Die Universität verklagte die Reinigungsfirma Daigle Cleaning Systems und warf ihr vor, ihren Mitarbeiter nicht richtig geschult zu haben. Mit dieser Klage fordert das Forschungsinstitut Schadenersatz und die Anwaltskosten.
Hausmeister zerstört 20 Jahre Forschung
Dieser Vorfall ereignet sich zwar bereits im Jahr 2020, die Klage wurde jedoch erst vor wenigen Tagen veröffentlicht. Alles begann am 14. September desselben Jahres, als ein Kühlschrank mit biologischen Proben eine Fehlfunktion aufwies. Das Gerät löste einen Notfallalarm aus.
Der Forschungsleiter stellte fest, dass die Temperatur nicht mehr bei minus 80, sondern nur noch bei minus 78 lag. Trotzdem waren die Proben bis zur Notreparatur sicher. Das Forschungsteam befestigte eine schriftliche Warnung an der Kühleinheit und ein Sicherheitsschloss an der Steckdose, um die Proben bis zur Reparatur zu schützen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch pandemiebedingte Einschränkungen.
Der nervige Alarm störte jedoch den Hausmeister, ein Mitarbeiter von Daigle Cleaning Systems: Er stellte den Kühlschrank am 17. September einfach ab. Die Temperatur stieg dadurch auf minus 32 Grad an und damit wurden die meisten wissenschaftlichen Proben zerstört.
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Welche Proben wurden zerstört?
Durch die viel zu hohe Temperatur ruinierte der Hausmeister mit seiner Fehlentscheidung 20 Jahre Forschungsarbeit. Der Forschungsleiter Dr. KV Lakshmi untersuchte photosynthetische Reaktionen in Zellkulturen bei sehr niedrigen Temperaturen. Diese Studien sollten wegweisend für die Entwicklung für effektive Solarenergiesysteme sein.
Die rechtlichen Folgen des Vorfalls
Das Rensselaer Polytechnic Institute in Troy, New York, ist eine private Universität, die eine Vielzahl von Forschungsarbeiten durchführt. Das Labor, in dem sich der Vorfall ereignete, hatte einen Vertrag mit der Reinigungsfirma über 1,4 Millionen Dollar.
Der Anwalt der Universität, Michael Ginsberg, weist darauf hin, dass der materielle Schaden durch den Vorfall auf etwa eine Million Dollar geschätzt wird. Obwohl es sich um menschliches Versagen handelt, argumentiert er, dass der Angestellte von der beauftragten Firma nicht ordnungsgemäß für die Arbeit an einem sensiblen Ort geschult wurde.
In einer Klage beschuldigt die Universität die Reinigungsfirma der Fahrlässigkeit und verlangt eine Million Dollar Schadensersatz. Diese Klage richtet sich nur gegen die Reinigungsfirma, nicht gegen den Schulmeister.
Kühlsysteme für Forschungsproben
Viele biologische Substanzen und Proben müssen in teuren Kühlsystemen gelagert werden, um sie lange haltbar zu machen, ohne dass ihre chemische Aktivität beeinträchtigt wird. Damit werden die Proben gleichzeitig vor äußeren Einflüssen oder Schäden geschützt – ganz ähnlich wie bei Lebensmitteln im Kühlschrank. Die ordnungsgemäße Kryokonservierung von biologischem Material in Laboren und Zellbanken ist unerlässlich.
Allerdings ist jede Probe unterschiedlich, deshalb muss die Art der Konservierung angepasst werden. In der Regel werden fünf verschiedene Temperaturbereiche genutzt:
- Raumtemperatur: zwischen 15 und 27 Grad Celsius
- Kühltemperatur: zwischen 4 und 8 Grad
- Tieftemperatur: mindestens minus 20 Grad
- Ultra-Tieftemperatur: -80 Grad
- Kryotemperatur: zwischen minus 150 und minus 190 Grad
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Ein sehr kostspieliger Fehler
Obwohl der Anwalt des Labors einräumte, dass es sich um einen unbeabsichtigten Fehler handelt, sind solche Fälle wegen der Folgen der Aktion sehr heikel. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass das Reinigungsunternehmen die von der Institution geforderte Summe zahlen muss, wenn die Forschungseinrichtung nachweisen kann, dass der Hausmeister keine entsprechende Schulung hatte.
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